Gewinnung

Bergbauliche Aufsuchungsbetriebe, Gewinnungsbetriebe und Betriebe zur Aufbereitung werden auf Grund von Plänen (Betriebsplänen) errichtet, geführt und eingestellt, die vom Unternehmer aufgestellt und von der zuständigen Behörde zugelassen worden sind (nach: Bundesberggesetz, § 51).

 

IWF übernimmt die Ausarbeitung.

 

Für die Errichtung und Führung eines Betriebes sind Hauptbetriebspläne für einen in der Regel zwei Jahre nicht überschreitenden Zeitraum aufzustellen. Diese werden durch Sonderbetriebspläne ergänzt (aus BBergG, §52).

 

IWF unterstützt Sie auch hier.

 

Sie benötigen Gutachten zur Bekräftigung Ihrer Betriebspläne? Ihre Gutachten sollen der Öffentlichkeit vorgestellt werden?

 

IWF organisiert dies für Sie.