Beseitigung in der Untertagedeponie, im Endlager

Sonderabfälle, die aus bautechnischen oder arbeitssicherheitlichen Gründen nicht im Bergversatz verwertet werden dürfen, können in einer Untertagedeponie beseitigt werden.

 

IWF berät Sie.

 

Unter bestimmten Voraussetzungen eignen sich bergbauliche Hohlräume als Endlager für die Ablagerung radioaktiver Abfälle. Auch hier werden neben dem atomrechtlichen Teil eine Vielzahl von bergrechtlichen Genehmigungsverfahren gefordert.

 

IWF unterstützt Sie.

 

Ob geeignete Entsorgungslösungen, Verfahrenstechnik und Anlagen-

entwicklung, ob Genehmigungsverfahren und Behördenengineering oder auch Öffentlichkeitsarbeit.

 

IWF ist für Sie da!