Verwertung im Bergversatz
Im Abfallrecht wird unterschieden in Beseitigung und Verwertung von Abfällen. Nach Aufnahme der Beseitigung von Abfällen in untertägigen Bergwerksdeponien werden industrielle Abfälle seit 1987 vermehrt im 'Bergversatz' verwertet. Hierzu gehören Stäube, Schlämme, Sande, Böden, Bauschutte u.ä.. Diese Materialien werden zur Verfüllung der Hohlräume so konditioniert, dass Sie in der Funktion eines Baustoffes den natürlichen Gebirgszustand ohne Beeinträchtigung der Umwelt wieder herstellen.
Die rechtliche Einstufung der Versatzmaßnahmen als Verwertung war bis zur Verabschiedung der 'Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage' im Jahr 2002 umstritten. Die sog. 'Bergversatzverordnung' gibt den Rahmen der Verwertungsmöglichkeiten vor. Bei der praktischen Umsetzung sind zahlreiche weitere, für den Bergbau geltende, gesetzliche und untergesetzliche Normen zu berücksichtigen.
IWF bietet Ihnen diese Details.
